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    IMG_0871Von „mickzwo“ ging die Idee aus. Juergen hat sie aufgegriffen und zu dem gemacht, was hier zu sehen ist: die Kabelgesetze. „Kabelgesetz drei und vierzehn“ stammen aus der Feder von „mickzwo“.

    „Kabelgesetze“
    Kabelgesetz 1: Achte das Kabel!
    Kabelgesetz 2: eine Anordnung von Kabeln kann nie Chaos sein.
    Kabelgesetz 3: wenn alle Kabel ordentlich, also ansehnlich, verstaut sind, geht das Hinterste von ihnen entzwei.
    Kabelgesetz 4: Kabel sind so zu verstauen, dass sie die Phantasie fördern und nicht beeinträchtigen.
    Kabelgesetz 5: Kabel sind Linien und als solche respektvoll zu achten.
    Kabelgesetz 6: wenn Kabel eine Raumzeichnung erzeugen, so darf diese nicht zerstört werde, sondern ist zu dokumentieren und der Nachwelt zu übermitteln.
    Kabelgesetz 7: die Freiheit des Kabels ist unantastbar. Versuche der Anordnung von Kabeln in Kabelkanälen sind unter Strafe verboten.
    Kabelgesetz 8: bei der Reinigiung von Räumen ist der originäre Anordnungszustand der dort vorhandenen Kabel nach Beendigung des Raumeingriffs wieder herzustellen.
    Kabelgesetz 9: Kabel leben. Achte sie!
    Kabelgesetz 10: die farbliche Anordnung von Kabeln unterliegt einem Veränderungsverbot. Änderungen sind nur in Ausnahmefällen möglich. Näheres regelt eine Zusatzverordnung.
    Kabelgesetz 11: die den Kabeln innewohnenden Energien sind sorgsam zu pflegen und schonend einzusetzen.
    Kabelgesetz 12: die Nutzung von Kabelnetzen und ihrer Energien ist nur zu kreativen Zwecken zulässig und unterliegt der Kontrolle durch ein unabhängiges Gremieum von Informellen.
    Kabelgesetz 13: Kabel in öffentlichen Räumen dürfen nicht berührt werden. Annäherungsbewegungen sind erlaubt und auf die Entwicklung kreativer Prozesse gerichtet. Dies dient der Förderung der Phantasie.
    Kabelgesetz 14: in öffentlichen Räumen sind die Kabel dergestalt zu verstauen, dass nicht die falschen Leute im falschen Moment Phantasien entwickeln, die zu kontraproduktiven Ergebnissen führen könnten.

    Buchalov